Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regelt die
EG-Maschinenrichtlinie das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Diese Richtlinie ist für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure verbindlich.
Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern der Hersteller erklärt damit die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung bei der Kombination von Maschinen (verkettete Anlagen)
- Beratung bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen
- Beratung bei der Anschaffung neuer und gebrauchter Maschinen
- Beratung beim Import von Maschinen aus nicht EU-Ländern
- Bewertung von Benutzerinformationen und Betriebsanleitungen
- Normenrecherche
- Sicherheitsüberprüfungen an neuen und gebrauchten Maschinen
- Erstellung der Risikobeurteilung gem. Maschinenrichtlinie
- Erstellung der Benutzerinformation, Einbauanleitung, Betriebsanleitung
- Zusammenstellung der Technischen Dokumentation
- Beratung bei der Erstellung der Konformitätserklärung