Maschinen- und Anlagensicherheit

Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regelt die
EG-Maschinenrichtlinie das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Diese Richtlinie ist für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure verbindlich.

Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern der Hersteller erklärt damit die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften.

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung bei der Kombination von Maschinen (verkettete Anlagen)
  • Beratung bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen
  • Beratung bei der Anschaffung neuer und gebrauchter Maschinen
  • Beratung beim Import von Maschinen aus nicht EU-Ländern
  • Bewertung von Benutzerinformationen und Betriebsanleitungen
  • Normenrecherche
  • Sicherheitsüberprüfungen an neuen und gebrauchten Maschinen
  • Erstellung der Risikobeurteilung gem. Maschinenrichtlinie
  • Erstellung der Benutzerinformation, Einbauanleitung, Betriebsanleitung
  • Zusammenstellung der Technischen Dokumentation
  • Beratung bei der Erstellung der Konformitätserklärung