Die Unterweisung ist ein grundlegendes Instrument, um Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Arbeitsschutzanordnungen und Verhaltensregeln richtig zu erfassen und sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.
Die Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn und anschließend in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen werden.
Zunächst ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Beschäftigten ausreichend und umfassend zu unterweisen. In der Praxis geht diese Aufgabe im Rahmen der Pflichtenübertragung auf die Vorgesetzten über.
Eine gute, verständliche, an den betrieblichen Gegebenheiten orientierte und dokumentierte Unterweisung ist Voraussetzung für die Abwehr von strafrechtlichen Verfahren, oder Regressansprüchen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und HSE-Manager unterstützen Sie hierbei gerne!